Timo Rose zum Beschluss der Straßenausbausatzung
In der letzten Ratssitzung der Gemeine Wieda wurde beschlossen, dass die alte Straßenausbausatzung von 2002 wieder gültig ist. Jedenfalls für den Ausbau der Straßensanierung. Alle neu beschlossene Satzungen sind damit zurückgenommen worden. Eine Klage, die von der Gemeinde Wieda gegenüber dem Landkreis Osterode angestrebt wurde, führte zu einem Erfolg. Laut Urteil heißt es, dass die Bürgerinnen und Bürger finanziell nicht schlechter gestellt werden dürfen als 40%, wie es die Satzung aussagt, die zu dem Zeitpunkt Bestand hatte. Natürlich konnte ich diesem Urteil folgen und stimmte der „Wiederinkraftsetzung“ der alten Beitragsregelung zu. Schon damals habe ich deutlich gemacht, dass eine Kostenexplosion für die Bürgerinnen und Bürger nicht nur unsozial, sondern entgegen aller Zusagen sei. Deshalb konnte ich keiner Satzungsänderung, die zu einer massiven Mehrbelastung führte, zustimmen und wurde nun durch das Gerichtsurteil in meiner Auffassung deutlich bestätigt.
Das Gericht kam zu dem Schluss: Kein Bürger darf höher belastet werden, als was die aktuelle Straußenausbausatzung aussagt. Zusätzlich wurde bestätigt, dass nur rechtliche Umbaumaßnahmen in die Berechnung einfließen dürfen, d. h. dass z. B. eine Verbreiterung des Bürgersteiges, die über den rechtlichen Grundlagen liegt, ausgegliedert werden muss. Trotz der positiven Entwicklung, übte ich massive Kritik hinsichtlich der Bürgerinformationen, die zum Zeitpunkt der Baumaßnahme „unter aller Kanone“ waren. So wurde damals eine prozentuale Beteiligung am Bürgersteigausbau von 30% in Aussicht gestellt, was nie rechtlich durchsetzbar war und somit eine reine populistische Stimmungsmache darstellte. Der Bürger wurde allerdings nicht nur falsch informiert, sondern hat (bis heute) immer noch nicht erfahren, welcher Betrag zu zahlen ist. Dies ist absolut unakzeptabel. Auch die Aussage, dass in den nächsten Wochen die Rechnung kommt und man dadurch den genauen Betrag erfährt, macht es nicht besser.
Ich machte in der Sitzung deutlich, dass ich zukünftig eine größere Bürgerbeteilung erwarte. Vor allem, wenn es um ein große Projekt geht, müssen die Bürger intensiver und direkt beteiligt werden. Ein Bürgerentscheid zum Straßenausbau hätte vielleicht ein anderes Ergebnis erbracht und der Bürger hätte selbst entscheiden können, ob er den kostspieligen Ausbau möchte oder ob nicht eine kostengünstigere Variante sinnvoller gewesen wäre. Aber eine Bürgerbeteilung vor der Bürgersteigsanierung und dem Straßenausbau gab es nicht. Im Gegenteil: Eine Informationsveranstaltung fand statt, nachdem der Ausbau bereits begonnen hatte. Dabei muss und darf der Bürger erwarten, dass man umfassend infomiert wird. Dies ist zu keinem Zeitpunkt beim Straßenausbau geschehen.